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Vereins- und Verbandsadministration (VVA)

Klicken Sie auf den untenstehenden Link um den VVA Login zu sehen:

https://vvaasa.stpv-astf.ch/ords/f?p=100

Worum geht bei der VVA?

Der Zentralvorstand und die Musikkommissionen des STPV, sowie die Funktionäre der Regionalverbände (OTV, OWTPV, URTF, ZTPV) und der Veteranenvereinigung (VV) setzen sich alle ehrenamtlich dafür ein, die ihnen statutarisch auferlegten Aufgaben zielführend und mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen. Die meisten dieser Aufgaben erfordern aktuelle Angaben in unserer Datenbank (VVA) seitens der Vereine und deren Mitglieder.

Zweck und Nutzen der VVA:

Die Daten der VVA kommen im Verband für diverse Aufgaben zum Einsatz, so z.B. für:

  • alle wichtigen Mitteilungen an Vereine und deren Mitglieder
  • Einladung und Berechnung der statutarisch geregelten Stimmbeteiligung an Delegiertenversammlungen
  • Berechnung/Versand der Mitgliederrechnungen
  • Ausschreibung/Anmeldung für Kurse, Seminare, Wettspiele
  • Ehrungen von Veteranen
  • SUISA-Sammelmeldung durch den STPV.

Die Vereine profitieren in vielfacher Hinsicht von der VVA:

  • zweckmässige Administration der eignen Vereinsmitglieder (inkl. Ehrenmitglieder, Veteranen)
  • Ausübung der Stimmrechte an der Delegiertenversammlung gemäss Statuten STPV (Art. 17).
  • Einreichung der SUISA-Meldung via Verband und somit Reduktion des finanziellen und administrativen Aufwands bezüglich Regelung der Urheberrechtsentschädigungen
  • Leiter, Instrumentalisten, Juroren Ihres Vereins können gezielt für Kurse und Wettspiele durch die STPV-Verbände angesprochen werden
  • zielgruppengerechte Kommunikation und Einladungen zu Verbandsanlässen/-seminaren
  • zukünftig gelten die VVA-Daten auch als Voraussetzung zur Anmeldung von Wettspielern an regionalen und eidgenössischen Wettspielen.

Die neue VVA liegt seit 16. November 2020 vor. Die Vereinspräsidenten sind diesbezüglich per Mail informiert worden und haben einen neuen Login erhalten (inklusive einer Instruktion für die Berechtigung weiterer Vorstandsmitglieder zur Benutzung der neuen VVA). Wichtig: alle weiteren Vereinsmitglieder, welche für die Pflege der Daten in der VVA und/oder für die Erstellung der SUISA-Liste verantwortlich sind, wenden sich darum bitte an ihren Vereinspräsidenten / ihre Vereinspräsidentin.

Dokumente

 Handbuch VVA (PDF)
Reglement für den Datenschutz (PDF)
Weisung für die Bewirtschaftung der VVA (PDF)
 Zugang zur VVA vergeben – Kurzanleitung

  Schulungsvideo vom 08.12.2020

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